

Was verstehen wir unter «Erbschaften»?
Unter «Erbschaften» verstehen wir alle Aspekte der Nachlassplanung und Erbteilung sowie auch zur Urteilsunfähigkeit.
Egal, ob Sie alleinstehend sind, in einer Partnerschaft leben, eine Familie mit gemeinsamen Kindern haben oder Teil einer Patchwork-Familie sind – wir bieten Ihnen massgeschneiderte Lösungen für alle Lebenssituationen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob sich Ihr Vermögen aus Finanzwerten, Immobilien oder Beteiligungen besteht und ob es sich in der Schweiz oder im Ausland befindet.
Wir entwickeln individuelle Lösungen für Ihre speziellen Bedürfnisse.
Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:
- Ehegüter- und erbrechtliche Beratung zu Lebzeiten
- Erstellen von Ehe- und/oder Erbverträgen sowie Testamenten
- Sichere Aufbewahrung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen
- Übernahme von Willensvollstreckungsmandaten und Erbteilungen, auch mit minderjährigen Erben oder Erben mit Beistand
- Erbenvertretungen, Erbschaftsverwaltungen und amtlichen Liquidationen im Auftrag von Gerichten
- Erstellen von Vorsorgeaufträgen und Übernahme von Aufgaben als Vorsorgebeauftragte (im Falle einer Urteilsunfähigkeit)
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite!